Vier Blinde berichten über barrierefreies Internet
Ein barrierefreier Zugang zum Internet ist vor allem dann gegeben, wenn der Abruf von Informationen auf Internetseiten auch für Menschen
- mit körperlichen Behinderungen (z. B. Blinde) oder
- technischen Einschränkungen (z. B. Handynutzer)
möglich ist. Eine erweiterte Begriffsbestimmung, die auch Aspekte wie Suchmaschinenfreundlichkeit oder allgemeine Accessibility berücksichtigt findet sich hier.
Während das Aussperren von Handynutzern aufgrund mangelnder Zugänglichkeit eher ein kommerzielles Problem (weniger Seitenabrufe) darstellt, kann man einem blinden Nutzer damit sein Tor zur Außenwelt verschließen. Nun ist es auf der einen Seite irgendwie verständlich, dass für einen Webdesigner ohne körperliche Einschränkungen die Diskussion um Barrierefreiheit häufig abstrakt erscheint. Lieber beschäftigen sich viele technikaffine Entwickler dann noch damit, dass ihre Website auf einem Smartphone lauffähig ist. Ein Redakteur vom Knetfeder Magazin hat deshalb die Perspektive umgedreht, und vier Sehbehinderte bzw. vollblinde über ihre Netzexkursionen mithilfe eines Screenreader interviewt. Ein sehr lebenswerter Artikel, der Verständnis für die Bedürfnisse jener Nutzer weckt, die auf eine barrierefreier Gestaltung des Webs angewiesen sind.
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